23.11.2022

Aktuelle Infos

Die Corona-Zeit ist noch nicht überstanden. Bitte beachten Sie daher weiterhin die aktuellen Ankündigungen.

  • Wie verhalten Sie sich bei Symptomen, als Kontakt einer infizierten Person...?
  • Generell gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das gilt für COVID-19 und gleichermaßen für Grippe und andere ansteckende Krankheiten, damit Ansteckungen in der Schule reduziert bzw. vermieden werden können. 
  • Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche informiert, dass angesichts deutlich abgeschwächter Risiken durch die Corona-Pandemie weitere Maßnahmen aufgehoben werden sollen: Der Umgang mit dem Coronavirus und seiner Verbreitung in der Bevölkerung erfordert von jedem von uns – genau wie bei allen anderen infektiösen Krankheiten – eigenverantwortliches Handeln. Das heißt, dass jede und jeder Einzelne Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Menschen in ihrem bzw. seinem Umfeld übernimmt.
  • Generell gilt, dass kranke Personen zu Hause bleiben sollen, um Ansteckungen anderer Personen zu vermeiden. Maßnahmen zum besonderen Schutz vulnerabler Gruppen sind jedoch weiterhin sinnvoll.
  • Wer mit COVID-19 infiziert ist, jedoch nicht krank ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Wer mit COVID-19 infiziert ist, soll außerdem auch im Freien, wie z. B. auf dem Schulhof, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, etwa weil ein entsprechendes Befreiungsattest vorliegt, darf im Falle einer Infektion nicht am Unterricht teilnehmen.
  • Unverändert gilt der Grundsatz, dass jede einzelne Person für sich selbst entscheiden kann, zum Eigen- und Fremdschutz auch ohne eine Infektion eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.
  • Ebenso bleibt es bei der Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht von Schülerinnen und Schülern nach dem Beurlaubungserlass, wenn diese selbst oder ein in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
  • Weitere Informationen finden Sie auch hier.