Hausordnung des Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasiums

Präambel

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander. Die Schulgemeinschaft bemüht sich grundsätzlich um Sorgfalt und pfleglichen Umgang mit unserer Schule und allen ihren Einrichtungen.

I.  Allgemeines

  1. Die SchülerInnen und die Lehrkräfte erreichen das Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium über den Ede-Menzler-Weg. Wer mit dem Fahrrad oder einem Motorroller/Motorrad kommt, steigt, um Unfälle im dichten Gedränge zu vermeiden, an der Grenze des Schulgeländes bei den Pollern ab, schiebt sein Fahrzeug zu den Stellplätzen und sichert dieses.

  2. Die SchülerInnen betreten das Schulgebäude zur 1. Stunde über den Haupteingang im Mittelteil des Bauwerkes.

  3. Die Schule wird um 07.15 Uhr geöffnet, die SchülerInnen begeben sich in ihre Klassenräume bzw. warten vor den Fachräumen.

  4. Sollte bis fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit die eingeteilte Lehrkraft nicht erscheinen, teilen die KlassensprecherInnen dies im Sekretariat mit.

  5. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude für alle Personen verboten. Darüber hinaus ist das Jugendschutzgesetz zu beachten, das seit dem 01.09.2007 Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit – also auch außerhalb des Schulgeländes – das Rauchen untersagt.

  6. Beschädigungen am Schulinventar und –gebäude müssen dem Hausmeister mitgeteilt werden.

  7. Mutwillig verursachte Beschädigungen werden auf Kosten der Verursacher beseitigt.

II. Verhalten während des Unterrichts

  1. Während des Unterrichts ist das Essen grundsätzlich verboten. Dazu gehört auch das Kauen von Kaugummi. Das Trinken hingegen ist generell erlaubt, um die Konzentration der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen bzw. beizubehalten. Ausgenommen davon sind die Fachräume der Naturwissenschaften, sowie die Kunst-und Musikfachräume und die Sporthallen.

  2. Handys werden während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände nicht genutzt, außer für unterrichtliche Zwecke nach Aufforderung durch die Lehrkraft.

  3. Bei Klassen- oder Prüfungsarbeiten müssen Handys auf Verlangen der Lehrkräfte abgegeben werden. Geschieht dies nicht, so wird dies als Täuschungsversuch betrachtet, der zwangsläufig zu einer Bewertung mit der Note „ungenügend“ führt.

  4. Die Verwendung von Discmen, MP3-Playern u. Ä. ist während des Unterrichts ebenfalls grundsätzlich verboten.

 III. Verhalten in den Pausen

  1. Pausen (nach dem 1. und 2. Block) dienen der Erholung.
    Die Jahrgänge 5 bis 8 haben diese Pausen grundsätzlich außerhalb des Schulgebäudes auf dem vorderen Pausenhof (= Innenhof) oder dem hinteren Schulhof zu verbringen, es sei denn, es wird bei schlechtem Wetter durch zweimaliges Klingeln zur Regenpause geläutet. Wer sich in diesem Zeitraum etwas zu Essen oder Trinken in der Mensa kaufen möchte, hat diese nach dem Kauf unverzüglich und ohne Aufforderung wieder zu verlassen.

  2. Die Klassenräume der Jahrgänge 5 bis 8 sind durch die Fachlehrkräfte nach Beendigung der Unterrichtsstunde abzuschließen. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte schließen die Räume kurz vor Ende der Pausen wieder auf. Vor Unterrichtsbeginn halten sich alle SchülerInnen in ihren Klassenräumen auf bzw. warten vor den Fachräumen, bis die eingeteilte Lehrkraft erscheint (siehe auch Punkt 1.4).

  3. Unsere SchülerInnen ab dem 9. Jahrgang dürfen selbst entscheiden, ob sie sich während der Pausenzeiten in ihrem Klassenraum, auf dem Innen- oder dem Schulhof aufhalten möchten; in fremden Klassen genießen sie Gastrecht.
    Diese großzügige Regelung setzt nicht nur besonderes Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen voraus, sondern erfordert auch ein gutes Miteinander von SchülerInnen, Klassenleitungen und der jeweiligen Elternschaft. Besonders die Mensa ist während der Pausen kein zentraler Aufenthaltsbereich für die Jahrgänge 9 bis 13, während hingegen ein Aufenthalt in der Eingangshalle für diese Jahrgänge erlaubt ist.
    Einzelne SchülerInnen bzw. Klassen, die nicht sinnvoll mit der großzügigen Pausenregelung umgehen, können verpflichtet werden, für bestimmte Zeit während der Pausen auf einen der Schulhöfe zu gehen.
    Die SchülerInnen tragen selbst Sorge dafür, dass ihre Wertgegenstände während der gesamten Unterrichtszeit (auch in Pausen, Freistunden und bei Raumwechsel) sicher verwahrt sind. (Kostenpflichtige) Schließfächer stehen zur Verfügung.

  4. In der Mittagspause dürfen grundsätzlich alle Jahrgänge in den Klassenräumen verbleiben. Klassenräume sind in den Pausenzeiten Ruhe- und Kommuni-kationsbereich: Dort, auf den Fluren und in der Eingangshalle wird nicht gelaufen oder getobt. Die Türen zu den Klassenräumen sollen geöffnet bleiben.
    In der Mittagspause dürfen grundsätzlich nur in Barmstedt wohnhafte SchülerInnen das Schulgelände verlassen, um auf direktem Weg nach Hause zum Essen zu fahren/gehen. Auf alle Nicht-Barmstedter kann diese Regelung nur auf Antrag in begründeten Einzelfällen durch die Schulleitung übertragen werden.

  5. Das Landschaftsschutzgebiet hinter dem hinteren Schulhof und das Gelände des Regenrückhaltebeckens dürfen nicht betreten werden.

  6. Aus Sicherheitsgründen sind zum Ballspielen nur Tennis- und Weichbälle (Schaumstoff) erlaubt, Basketbälle nur im Bereich der Basketballkörbe, Volleybälle nur auf dem Beachvolleyballfeld. Anderer gefährdender und unsachgemäßer Gebrauch von Bällen führt zum Einzug derselben. Dies gilt besonders auch für Lederbälle, die verboten sind, auch wenn sie durch Ablassen von Luft „weich gemacht“ wurden. Im Bereich der Sitzbänke im Innenhof sind keine Ballspiele erlaubt. Die westlich von der Schule eingerichteten Spielfelder sind nur während der Pausen zum Spielen freigegeben, damit der Unterricht nicht gestört wird. Der Bereich der Fahrradständer ist keine Spielfläche.

  7. Gegenstände (z.B. Messer), von denen eine Gefahr ausgehen könnte, dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Spiele, durch die andere gefährdet oder Dinge beschädigt werden können, sind zu unterlassen. Das Werfen von Schneebällen ist grundsätzlich verboten.

  8. Das Fahrrad- und Motorradfahren auf dem Schulgelände ist während der Unterrichtszeit untersagt. Das Befahren des Schulgeländes mit PKW ist – auch für Lehrkräfte – nur zum Be- und Entladen oder bei besonderen Veranstaltungen (Tag der offenen Tür etc.) zulässig. Während der Pausen ist es wegen der hohen Unfallgefahr grundsätzlich verboten, das Schulgelände mit Inline-Skates, Skateboards o.Ä. zu befahren. Auch der Nachmittagsunterricht darf durch derartige Aktivitäten nicht gestört werden.

  9. Für die Handynutzung gelten je nach Jahrgang folgende Regelungen:

        5./6. Jahrgang

        – in Notfällen kurze Handynutzung während der Schulzeit nach Zustimmung einer Lehrkraft

        – freie Handynutzung in der Mittagspause auf dem Schulgelände

        7./8. Jahrgang

        – in den Pausen freie Handynutzung in einer Handyzone, bei Regenpause kann man sich unter das Vordach der Sporthalle stellen

        – freie Handynutzung in der Mittagspause auf dem Schulgelände

        ab Klasse 9:

        – freie Handynutzung im Klassenraum, aber nicht auf den Gängen oder auf dem Schulhof

        – freie Handynutzung in einer Handyzone

        – freie Handynutzung in der Mittagspause auf dem Schulgelände

IV. Verhalten nach dem Unterricht

  1. Nach Schulschluss verlassen alle SchülerInnen das Schulgebäude bzw. erledigen ihre Sonderaufgaben (Klassenbuch, Klassenreinigung, Hochstellen der Stühle, Verkehrshelfer etc.). Regelungen für FahrschülerInnen werden gesondert festgelegt.

  2. Jede Benutzung des Schulgebäudes und der Sporthalle außerhalb der Unterrichtszeit muss vom Schulleiter genehmigt und beim Hausmeister angemeldet sein.

 

Barmstedt, 17.01.2013

Letzte Änderungen nach Beschluss der Schulkonferenz vom 22.6.2017