Organisation und Abschlüsse der Profiloberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Sekundarstufe I fort und endet mit dem Abitur. Vorrangiges Ziel der Oberstufe ist demnach die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium bzw. einen Beruf mit Abitur. Sie umfasst drei Jahre und gliedert sich in eine Einführungsphase (E / 11. Jahrgang) und eine Qualifikationsphase (Q1 und Q2 / 12. und 13. Jahrgang).
Von der Einführungsphase erfolgt eine Versetzung in die Qualifikationsphase, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend bewertet wurde.
Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die Klassenkonferenz den Aufstieg beschließen, wenn die Schülerin oder der Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwarten lässt [OAPVO 2010, §2 (7)].
Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt der Aufstieg, sofern erwartet werden kann, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abiturprüfung erfüllt [OAPVO 2010, §2 (8)].
Dementsprechend erfolgen eine regelmäßige Überprüfung der Leistungen und eine entsprechende Beratung.
Am Ende der 12. Jahrgangsstufe kann der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) erworben werden, der nach abgeschlossener Lehre oder mindestens einjährigem Praktikum ein Fachhochschulstudium erlaubt.
Fächer und verpflichtender Unterricht
Die Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet werden, sind jeweils einem Aufgabenfeld zugeordnet. Dies ist für die Bildung der Profile und die Wahl der Abiturprüfungsfächer von Bedeutung:
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
- Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel
gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
- Geschichte, Geografie, Wirtschaft/Politik, Religion und Philosophie
naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
- Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
ohne Zuordnung
- Sport
Man unterscheidet:
Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (in der Einführungsphase drei- und in der Qualifikationsphase fünfstündig):
- zwei Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache (Englisch, Französisch/Latein)
- Profilfächer
Fächer auf grundlegendem Niveau (zwei- bzw. dreistündig):
- ein Kernfach: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache (Englisch, Französisch/Latein)
- alle übrigen Fächer
In der Einführungsphase werden alle Schülerinnen und Schüler in den Kernfächern, in einer zweiten Fremdsprache, in allen Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes, in mindestens zwei Naturwissenschaften, im Fach Sport und in einem der Fächer Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel unterrichtet.
Die Regelstundenzahl beträgt 33 Wochenstunden in der Einführungs- und im ersten Jahr der Qualifikationsphase (im letzten Schuljahr beträgt sie 31 Wochenstunden). Durch die Wahl von Sporttheorie kann diese Regelstundenzahl überschritten werden.
Profile
Vor dem Eintritt in die Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer Interessen einem Profil aus dem Angebot der Schule zugeordnet; ein Wechsel des Profils ist zu Beginn des 2. Halbjahres möglich.
Ein Profil hat eine gemeinsame thematische Ausrichtung mit einer festgelegten Fächerkombination, bei der die Fächer verbindend unterrichtet werden, es besteht aus dem Profilfach und zwei Profil ergänzenden Fächern.
Auch im nächsten Schuljahr werden wir sprachliche (Profilfach Englisch), naturwissenschaftliche (Profilfach wahlweise Biologie oder Physik) und gesellschaftswissenschaftliche (Profilfach Geographie) Profile einrichten. Wie sich unsere Profile zusammensetzen und welche Fächer jeweils "Profil ergänzend" sind, können Sie den Stundentafeln im "Download-Bereich" (unter den Terminen auf dieser Seite) entnehmen.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie auch hier.
Um den Schülerinnen und Schülern Barmstedts und des Umlandes das Lernen und Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife optimal zu ermöglichen, arbeiten die zuständigen Schulen eng zusammen.
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule können in die Oberstufe unseres Gymnasiums aufgenommen werden, sofern die Bedingungen der Landesverordnung für Gemeinschaftsschulen [GemVO 2014, §7 (6)] erfüllt sind: Eine Schülerin oder ein Schüler ist in die Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurde.
Sollten Sie Fragen zur Organisation unserer Oberstufe haben, sich unsere Schule ansehen oder sich für die Oberstufe anmelden möchten, können Sie gern zu einem persönlichen Beratungsgespräch ins Oberstufenbüro (Raum 010) kommen.
Mario Bäumer
(Oberstufenleiter)
Tel.: 04123 900215