Hausordnung

Präambel

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander. Die Schulgemeinschaft geht sorgfältig mit der Ausstattung der Schule um.

I. Allgemeines
  1. Das Befahren des Schulgeländes ist grundsätzlich nicht gestattet.
  2. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen sich so verhalten, dass keine Gefahr für sie selbst oder andere Personen besteht. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  3. Gefährliche Gegenstände und Substanzen dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt bzw. konsumiert werden. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände für alle Personen verboten.
  4. Beschädigungen am Schulinventar und -gebäude müssen umgehend gemeldet werden.
II. Verhalten in den Pausen
  1. Die Jahrgänge 5 bis 8 haben die Pausen nach dem 1. und 2. Block grundsätzlich außerhalb des Schulgebäudes auf dem Pausenhof zu verbringen, es sei denn, es wird bei schlechtem Wetter durch zweimaliges Klingeln zur Regenpause geläutet. Das Schulgelände darf grundsätzlich nicht verlassen werden.
  2. Gefährdender und unsachgemäßer Gebrauch von Spielgeräten ist zu unterlassen und kann zu deren Einzug führen. Der Bereich der Fahrradständer ist keine Spielfläche. Das Werfen von Schneebällen ist grundsätzlich verboten.
  3. Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn wird das Schulgebäude wieder betreten bzw. der Weg zur Heederbrook-Halle angetreten.
  4. Ab dem 9. Schuljahr dürfen grundsätzlich alle Pausen im Schulgebäude verbracht werden.
  5. Alle Gänge werden freigehalten.
  6. Die SchülerInnen tragen selbst Sorge dafür, dass ihre Wertgegenstände während der gesamten Unterrichtszeit (auch in Pausen, Freistunden und bei Raumwechsel) sicher verwahrt sind.
  7. In der Mittagspause dürfen grundsätzlich alle Jahrgänge in den Klassenräumen verbleiben. Klassenräume sind in den Pausenzeiten Ruhe- und Kommunikationsbereich.
  8. In Freistunden und in der Mittagspause dürfen die Jahrgänge 9 bis Q2 das Schulgelände mit schriftlich hinterlegter Einverständniserklärung der Eltern verlassen. Es sind die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) zu beachten.
III. Verhalten im Unterricht
  1. Sollte bis fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit die eingeteilte Lehrkraft nicht erscheinen, teilen die KlassensprecherInnen dies im Sekretariat mit.
  2. Während des Unterrichts ist das Essen grundsätzlich verboten. Dazu gehört auch das Kauen von Kaugummi. Das Trinken hingegen ist generell erlaubt. In Fachräumen sowie der Sporthalle können abweichende Regeln gelten.
IV. Nutzung digitaler Endgeräte
  1. Es sind die jeweiligen Nutzungsverordnungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten. Darunter fallen auch der Datenschutz, das Urheberrecht und insbesondere das Recht am eigenen Bild.
  2. Die Jahrgänge 5 bis 8 haben ihre Handys (stumm- oder ausgeschaltet) in der Schultasche zu lassen.
  3. Die Jahrgänge 7 und 8 dürfen die Tablets nur im Unterricht nutzen.
  4. Die Jahrgänge 9 bis Q2 dürfen ihre digitalen Endgeräte in den jeweiligen Unterrichtsräumen und der
    Aula nutzen, außerhalb der Pausen nach dem 1. und 2. Block auch auf dem Schulhof.
  5. Bei Klassen- oder Prüfungsarbeiten müssen digitale Endgeräte auf Verlangen der Lehrkräfte
    abgegeben werden.

Barmstedt, 30.4.2024